Allgemeine Geschäftsbedingungen Genossenschaft Veloblitz
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend
„AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Kundinnen bzw. Kunden
(nachfolgend „Kunde“) und der Genossenschaft Veloblitz (nachfolgend
„Veloblitz“). Die AGB gelten für sämtliche von Veloblitz erbrachten
Leistungen. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, wenn die AGB bei
früheren Aufträgen des Kunden Anwendung fanden. Allfällige AGB des
Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
2. Leistungen von Veloblitz
Veloblitz übernimmt Transportaufträge gemäss jeweils
gültigem Tarif. Bei Leistungen, die nicht in der Tarifliste aufgeführt
sind, werden die Preise gesondert vereinbart.
3. Adressierung, Verpackung und Auslieferung
Die Auslieferung der Sendung wird aufgrund der Angaben
des Kunden ausgeführt. Die Empfängerangaben müssen vom Kunden genau,
lückenlos und richtig angegeben werden.
Der Kunde ist verpflichtet, das Transportgut mit einer geeigneten Innen-
und Aussenverpackung zu schützen. Aufdrucke wie „oben/unten“ oder
„zerbrechlich“ können von Veloblitz nicht berücksichtigt werden und
entbinden den Kunden nicht von der Verwendung einer geeigneten Innen-
und Aussenverpackung.
4. Von der Beförderung ausgeschlossene Güter
- Gefahrgut über der gesetzlichen Freigrenze (LQ);
- Waren, deren Transport gesetzlich verboten ist oder Personen verletzen oder Sachschäden verursachen können;
- Feuerwaffen, Munition, Sprengstoffe oder militärisches Gerät und deren Bestandteile;
- Geld, Edelmetalle, Edelsteine, Wertpapiere, Briefmarken;
- Nahrungsmittel, verderbliche Lebensmittel und Getränke, die während des Transports gekühlt werden müssen oder andere spezielle Transportbedingungen erfordern;
- Menschliche Körper, Organe oder Körperteile;
- Lebende und tote Tiere, Pflanzen und Pflanzenmaterial, einschliesslich Saatgut;
- Pornographische oder andere Erzeugnisse anstössigen Inhalts,
- Gefährliche Abfälle (z.B. gebrauchte Injektionsnadeln oder Spritzen)
Veloblitz behält sich die begründungslose Ablehnung eines Auftrages ausdrücklich vor.
5. Reklamationsfrist
Reklamationen bezüglich Beschädigung oder fehlende
Teilstücke müssen sofort in Anwesenheit des Kurierfahrers angebracht
werden. Bei äusserlich nicht erkennbaren Schäden muss die Mängelrüge
innert 7 Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich an Veloblitz
mitgeteilt werden.
6. Haftungszeitraum
Veloblitz haftet für Schäden, die in der Zeit zwischen Übernahme des Transportgutes bis zur Ablieferung verursacht werden.
7. Haftungsausschlüsse
Ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen sind nebst den gesetzlich geregelten Fällen:
- Schäden infolge mangelhafter oder ungeeigneter Verpackung zur Beförderung,
- Schäden durch höhere Gewalt,
- Beschädigungen oder Mankos an Gütern, die in verschlossenen Behältnissen transportiert werden und deren einwandfreier Zustand und Vollzähligkeit bei der Übernahme nicht kontrolliert werden konnte,
- Beschädigungen an Transportgütern, deren besonders hohe Schadensanfälligkeit nicht deklariert wurde;
- Schäden durch Einwirkung von Vibrationen, Frost, Hitze, Temperaturschwankungen, Regen, Schneefall und Luftfeuchtigkeit, soweit Veloblitz nachweist, mit der Sorgfalt einer ordentlichen Frachtführerin gehandelt zu haben;
- elektrische und magnetische Schäden an Datenträgern jeglicher Art,
- Transporte folgender Gegenstände: Bargeld, Edelmetalle, Edelsteine, Schecks, Kredit- und Telefonkarten;
- Depotaufträge (Sendungen, welche auf Wunsch des Kunden oder Empfängers zur Abholung aufgegeben oder ohne Empfangsbestätigung hinterlegt werden); wenn eine Versicherungsdeckung seitens des Kunden oder eines Dritten besteht.
8. Haftungsbeschränkungen
Die Haftung von Veloblitz ist auf unmittelbare Schäden
aus Verlust und Beschädigung einer Sendung begrenzt. Alle anderen
Schäden und Verluste (insbesondere entgangener Gewinn, Zinsverluste,
entgangene Geschäftsabschlüsse) sind unabhängig davon, ob es sich um
mittelbare, höchstpersönliche oder immaterielle Schäden und Verluste
handelt, von der Haftung ausgeschlossen.
Ohne schriftliche Wertangabe des Kunden beschränkt sich die Haftung für
Verlust oder Beschädigung der beförderten Sendung auf den effektiven
Wert des Objekts, maximal auf CHF 5'000.- pro Auftrag.
9. Schäden durch Verspätung
Veloblitz verpflichtet sich, Transportaufträge
schnellstmöglich auszuführen. Sie haftet jedoch für keinerlei Verluste
oder Schäden, die durch Verspätungen verursacht werden.
10. Internationale Sendungen
Für Sendungen im grenzüberschreitenden Verkehr gelten
die vorstehenden Haftungsbestimmungen, sofern das CMR (Übereinkommen
über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr)
bzw. die CIM (einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die
internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern) nicht zwingend etwas
anderes vorschreiben.
Der Kunde haftet zudem für Speditionsentgelte, Kosten, Aufwendungen,
Steuern, Zölle, Havarieeinschüsse oder -beiträge oder andere Abgaben und
hat diese Veloblitz zurückzuerstatten. Dies gilt auch, wenn diese von
einem ausländischen Empfänger zu bezahlen oder von diesem verursacht
sind und der Empfänger diese Beträge der Veloblitz nicht auf erste
Aufforderung hin bezahlt.
11. Kontrolle der Sendungen
Veloblitz behält sich das Recht vor, nach eigenem
Ermessen oder auf behördliche Anordnung Sendungen ohne Mitteilung an den
Kunden zu öffnen und zu kontrollieren und unterliegt insofern keinerlei
Haftung.
12. Zahlungsmodalitäten
Die Bezahlung erfolgt bar oder auf Monatsrechnung. Bei
Rechnungen unter CHF 50.-- wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 5.-
erhoben.
Ist der Kunde mit der Zahlung einer Geldschuld in Verzug, kostet die 2.
Mahnung und jede weitere Mahnung CHF 20.-. Ist oder war der Kunde mit
der Bezahlung in Verzug behält sich Veloblitz vor, ausschliesslich gegen
Barzahlung Fahrten durchzuführen.
13. Verrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Verrechnung von
Forderungen gegen Ansprüche von Veloblitz geltend zu machen, ausser für
Ansprüche, die von einem Gericht rechtskräftigt festgestellt oder von
Veloblitz als berechtigt anerkannt wurden.
14. Abtretungsverbot
Der Kunde ist ohne Zustimmung von Veloblitz nicht
berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis an Dritte
abzutreten und/oder das Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu
übertragen.
15. Stornierung von Aufträgen und zusätzliche Kosten
Veloblitz behält sich vor, annullierte Aufträge vor dem
Abholungszeitpunkt zum halben und nach dem Abholungszeitpunkt zum
ganzen Tarif zu verrechnen.
Alle zusätzlichen Kosten und Leistungen im Zusammenhang mit erteilten
Transportaufträgen werden nach Aufwand verrechnet. Der Auftraggeber
haftet gesamtschuldnerisch.
16. Transportversicherung
Für gewisse Transporte besteht die Möglichkeit, eine
umfassende Einzeltransportversicherung abzuschliessen. Die Prämie geht
zulasten des Kunden.
17. Schlichtungsstelle
Im Sinne der Informationspflicht gemäss Art. 29 Postgesetz und Art. 11-16 der Postverordnung wird auf die Schlichtungsstelle → Ombud-Postcom hingewiesen.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Zürich. Veloblitz ist berechtigt,
jedoch nicht verpflichtet, Forderungen gegenüber dem Kunden an dessen
Sitz oder Wohnsitz gerichtlich geltend zu machen.
Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht.
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam
sein, so werden die übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung ist dann von den Vertragsparteien durch eine
Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der
unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
20. Änderung der AGB
Veloblitz behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten oder neuen Bestimmungen widerspricht.
Zürich, 01. Mai 2019/ Genossenschaft Veloblitz