Allgemeine Geschäftsbedingungen Genossenschaft Veloblitz

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend

„AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Kundinnen bzw. Kunden

(nachfolgend „Kunde“) und der Genossenschaft Veloblitz (nachfolgend

„Veloblitz“). Die AGB gelten für sämtliche von Veloblitz erbrachten

Leistungen. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, wenn die AGB bei

früheren Aufträgen des Kunden Anwendung fanden. Allfällige AGB des

Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

2. Leistungen von Veloblitz

Veloblitz übernimmt Transportaufträge gemäss jeweils

gültigem Tarif. Bei Leistungen, die nicht in der Tarifliste aufgeführt

sind, werden die Preise gesondert vereinbart.

3. Adressierung, Verpackung und Auslieferung

Die Auslieferung der Sendung wird aufgrund der Angaben

des Kunden ausgeführt. Die Empfängerangaben müssen vom Kunden genau,

lückenlos und richtig angegeben werden.

Der Kunde ist verpflichtet, das Transportgut mit einer geeigneten Innen-

und Aussenverpackung zu schützen. Aufdrucke wie „oben/unten“ oder

„zerbrechlich“ können von Veloblitz nicht berücksichtigt werden und

entbinden den Kunden nicht von der Verwendung einer geeigneten Innen-

und Aussenverpackung.

4. Von der Beförderung ausgeschlossene Güter

  • Gefahrgut über der gesetzlichen Freigrenze (LQ);
  • Waren, deren Transport gesetzlich verboten ist oder Personen verletzen oder Sachschäden verursachen können;
  • Feuerwaffen, Munition, Sprengstoffe oder militärisches Gerät und deren Bestandteile;
  • Geld, Edelmetalle, Edelsteine, Wertpapiere, Briefmarken;
  • Nahrungsmittel, verderbliche Lebensmittel und Getränke, die während des Transports gekühlt werden müssen oder andere spezielle Transportbedingungen erfordern;
  • Menschliche Körper, Organe oder Körperteile;
  • Lebende und tote Tiere, Pflanzen und Pflanzenmaterial, einschliesslich Saatgut;
  • Pornographische oder andere Erzeugnisse anstössigen Inhalts,
  • Gefährliche Abfälle (z.B. gebrauchte Injektionsnadeln oder Spritzen)

Veloblitz behält sich die begründungslose Ablehnung eines Auftrages ausdrücklich vor.

5. Reklamationsfrist

Reklamationen bezüglich Beschädigung oder fehlende

Teilstücke müssen sofort in Anwesenheit des Kurierfahrers angebracht

werden. Bei äusserlich nicht erkennbaren Schäden muss die Mängelrüge

innert 7 Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich an Veloblitz

mitgeteilt werden.

6. Haftungszeitraum

Veloblitz haftet für Schäden, die in der Zeit zwischen Übernahme des Transportgutes bis zur Ablieferung verursacht werden.

7. Haftungsausschlüsse

Ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen sind nebst den gesetzlich geregelten Fällen:

  • Schäden infolge mangelhafter oder ungeeigneter Verpackung zur Beförderung,
  • Schäden durch höhere Gewalt,
  • Beschädigungen oder Mankos an Gütern, die in verschlossenen Behältnissen transportiert werden und deren einwandfreier Zustand und Vollzähligkeit bei der Übernahme nicht kontrolliert werden konnte,
  • Beschädigungen an Transportgütern, deren besonders hohe Schadensanfälligkeit nicht deklariert wurde;
  • Schäden durch Einwirkung von Vibrationen, Frost, Hitze, Temperaturschwankungen, Regen, Schneefall und Luftfeuchtigkeit, soweit Veloblitz nachweist, mit der Sorgfalt einer ordentlichen Frachtführerin gehandelt zu haben;
  • elektrische und magnetische Schäden an Datenträgern jeglicher Art,
  • Transporte folgender Gegenstände: Bargeld, Edelmetalle, Edelsteine, Schecks, Kredit- und Telefonkarten;
  • Depotaufträge (Sendungen, welche auf Wunsch des Kunden oder Empfängers zur Abholung aufgegeben oder ohne Empfangsbestätigung hinterlegt werden); wenn eine Versicherungsdeckung seitens des Kunden oder eines Dritten besteht.

8. Haftungsbeschränkungen

Die Haftung von Veloblitz ist auf unmittelbare Schäden

aus Verlust und Beschädigung einer Sendung begrenzt. Alle anderen

Schäden und Verluste (insbesondere entgangener Gewinn, Zinsverluste,

entgangene Geschäftsabschlüsse) sind unabhängig davon, ob es sich um

mittelbare, höchstpersönliche oder immaterielle Schäden und Verluste

handelt, von der Haftung ausgeschlossen.

Ohne schriftliche Wertangabe des Kunden beschränkt sich die Haftung für

Verlust oder Beschädigung der beförderten Sendung auf den effektiven

Wert des Objekts, maximal auf CHF 5'000.- pro Auftrag.

9. Schäden durch Verspätung

Veloblitz verpflichtet sich, Transportaufträge

schnellstmöglich auszuführen. Sie haftet jedoch für keinerlei Verluste

oder Schäden, die durch Verspätungen verursacht werden.

10. Internationale Sendungen

Für Sendungen im grenzüberschreitenden Verkehr gelten

die vorstehenden Haftungsbestimmungen, sofern das CMR (Übereinkommen

über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr)

bzw. die CIM (einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die

internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern) nicht zwingend etwas

anderes vorschreiben.

Der Kunde haftet zudem für Speditionsentgelte, Kosten, Aufwendungen,

Steuern, Zölle, Havarieeinschüsse oder -beiträge oder andere Abgaben und

hat diese Veloblitz zurückzuerstatten. Dies gilt auch, wenn diese von

einem ausländischen Empfänger zu bezahlen oder von diesem verursacht

sind und der Empfänger diese Beträge der Veloblitz nicht auf erste

Aufforderung hin bezahlt.

11. Kontrolle der Sendungen

Veloblitz behält sich das Recht vor, nach eigenem

Ermessen oder auf behördliche Anordnung Sendungen ohne Mitteilung an den

Kunden zu öffnen und zu kontrollieren und unterliegt insofern keinerlei

Haftung.

12. Zahlungsmodalitäten

Die Bezahlung erfolgt bar oder auf Monatsrechnung. Bei

Rechnungen unter CHF 50.-- wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 5.-

erhoben.

Ist der Kunde mit der Zahlung einer Geldschuld in Verzug, kostet die 2.

Mahnung und jede weitere Mahnung CHF 20.-. Ist oder war der Kunde mit

der Bezahlung in Verzug behält sich Veloblitz vor, ausschliesslich gegen

Barzahlung Fahrten durchzuführen.

13. Verrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Verrechnung von

Forderungen gegen Ansprüche von Veloblitz geltend zu machen, ausser für

Ansprüche, die von einem Gericht rechtskräftigt festgestellt oder von

Veloblitz als berechtigt anerkannt wurden.

14. Abtretungsverbot

Der Kunde ist ohne Zustimmung von Veloblitz nicht

berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis an Dritte

abzutreten und/oder das Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu

übertragen.

15. Stornierung von Aufträgen und zusätzliche Kosten

Veloblitz behält sich vor, annullierte Aufträge vor dem

Abholungszeitpunkt zum halben und nach dem Abholungszeitpunkt zum

ganzen Tarif zu verrechnen.

Alle zusätzlichen Kosten und Leistungen im Zusammenhang mit erteilten

Transportaufträgen werden nach Aufwand verrechnet. Der Auftraggeber

haftet gesamtschuldnerisch.

16. Transportversicherung

Für gewisse Transporte besteht die Möglichkeit, eine

umfassende Einzeltransportversicherung abzuschliessen. Die Prämie geht

zulasten des Kunden.

17. Schlichtungsstelle

Im Sinne der Informationspflicht gemäss Art. 29 Postgesetz und Art. 11-16 der Postverordnung wird auf die Schlichtungsstelle → Ombud-Postcom hingewiesen.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Zürich. Veloblitz ist berechtigt,

jedoch nicht verpflichtet, Forderungen gegenüber dem Kunden an dessen

Sitz oder Wohnsitz gerichtlich geltend zu machen.

Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht.

19. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam

sein, so werden die übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die

unwirksame Bestimmung ist dann von den Vertragsparteien durch eine

Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der

unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

20. Änderung der AGB

Veloblitz behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten oder neuen Bestimmungen widerspricht.

Zürich, 01. Mai 2019/ Genossenschaft Veloblitz